Beschlussfassung zum Verteilungsmaßstab für die Niederschlagswassergebühr im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren
Bislang wurde in Baden-Württemberg überwiegend eine „einheitliche“ Abwassergebühr nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“ erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass die Erhebung der Abwassergebühr ausschließlich nach dem Frischwasserbezug gegen das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verstößt und daher nicht mehr zulässig ist.