Nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus, spätestens jedoch nach 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung geht die Zuständigkeit für Asylbewerber*innen und Flüchtlinge vom Landkreis auf die Kommunen über (= kommunale Anschlussunterbringung). Damit wechseln die Aufgaben Unterbringung und Betreuung in kommunale Verantwortung. Dies stellt die Kommunen des Landes vor immense finanzielle und organisatorische Herausforderungen, die durch den Pakt für Integration des Landes Baden-Württemberg teilweise aufgefangen werden.
Pakt für Integration des Landes Baden-Württemberg
Zentrale Aufgabe kommunaler Integrationsarbeit ist es, die Menschen schnell an die bestehenden Regelsysteme heranzuführen und so die Integrationsprozesse zu stärken und zu fördern. Im Sinne einer gesamtstaatlichen Verantwortung für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen hat das Land mit den Kommunalen Landesverbänden am 27. April 2017 den Pakt für Integration geschlossen, der die Kommunen in der Integrationsarbeit zielgerichtet und lösungsorientiert unterstützen und entlasten soll.
Integrationsmanagement
Kernstück des Paktes für Integration ist die flächendeckende Gewährleistung einer sozialen Beratung und Begleitung von Geflüchteten auch in der kommunalen Anschlussunterbringung. Auf Grundlage der entsprechenden Zuwendungsrichtlinien wird eine zweijährige, flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht, das sogenannte Integrationsmanagement.
Arbeitsschwerpunkte der Integrationsmanagerin
- Professionelle Begleitung im Integrationsprozess
- individuelle Integrationspläne (Vereinbarung und Überprüfung von Entwicklungsperspektiven)
- Kontaktpflege zu Leistungsträgern und Arbeitgeber*innen
- Job- und Praktikumsvermittlung für Migrant*innen und Geflüchtete
- Ansprechpartner für Geflüchtete in Anschlussunterbringung
- Zusammenarbeit mit den Akteur*innen vor Ort, wie der kommunalen Integrationsbeauftragten oder ehrenamtlich Engagierten
Kontakt
Dorothea Durben-Brabender
Integrationsmanagerin
Obere Gasse 14
72818 Trochtelfingen
Mobil: +49 1522 4325516
E-Mail: d.durben-brabender(at)kreis-reutlingen.de
Sprechzeiten: | |||
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Montag: | 13:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 10:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
14:00 Uhr | bis | 17:00 Uhr | |
und nach Vereinbarung. |