Landratsamt (Vorläufige Unterbringung)

September Untere Aufnahmebehörde

Der Landkreis Reutlingen ist als untere Aufnahmebehörde zuständig für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerber*innen und Flüchtlingen. Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aus werden die Asylsuchenden und Geflüchteten den unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach einem gesetzlich festgelegten Bevölkerungsschlüssel. Der Landkreis Reutlingen hat derzeit circa 3,1 Prozent der Asylbewerber des Landes aufzunehmen.
Innerhalb des Trochtelfinger Stadtgebiets ist das Landratsamt für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften verantwortlich.

Link zur offiziellen Homepage der Unteren Aufnahmebehörde


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist für sämtliche aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ausländischer Mitbürger*innen im Landkreis Reutlingen (Ausnahme: Stadtgebiet Reutlingen und Metzingen) zuständig.
 
Zum Aufgabenbereich der Ausländerbehörde gehören u.a. die Erteilung von Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen und Verpflichtungserklärungen. Zudem steht sie als Ansprechpartnerin für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Link zur offiziellen Homepage der Ausländerbehörde


Flüchtlings-Sozialarbeit und Gemeinschaftsunterkünfte in Trochtelfingen und den Teilorten (Stand September 2019):

Die Asylbewerber*innen wohnen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung, die auf maximal 24 Monate begrenzt ist,  in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen, die der Landkreis betreibt. In Trochtelfingen und Mägerkingen befinden sich derzeit 5 Gemeinschaftsunterkünfte in der Zuständigkeit des Landratsamts, die von einer Sozialarbeiterin des Landkreises betreut werden.


Kontakt:

Darya Merdirosyan
Flüchtlingssozialdienst des Amts für Migration und Integration
Obere Gasse 14
72818 Trochtelfingen
Telefon: +49 162 29 48 605

Büro-Öffnungszeiten:
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr