Das Trochtelfinger Modell der Anschlussunterbringung

Im Rahmen der Anschlussunterbringung müssen die kreisangehörigen Kommunen eine Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerber*innen mindestens auf Niveau einer Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit gewährleisten.  In zahlreichen Kommunen des Landkreises wird dies durch die Einweisung in zentrale, teils mit vielen Personen auf engem Raum belegbare Unterkünfte gewährleistet.

Die Stadtverwaltung Trochtelfingen beschreitet im Einklang mit dem Gemeinderat seit Dezember 2016 einen innovativen Weg der Anschlussunterbringung: Dieser verfolgt das Ziel, gerade keine großen Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen, in der viele Ethnien, Religionen und Altersstufen gemeinsam auf engem Raum leben. Sie ist davon überzeugt, dass die Unterbringung von Menschen in großen, zentralen Sammelunterkünften mit hoher Belegungsdichte und wenig Privatsphäre der Integration nachhaltig schadet. Aus diesem Grund setzt die Verwaltung auf die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen auf dem gesamten Stadtgebiet und in privatem Wohnraum.

Dezentrale Unterbringung als Erfolgsmodell der Integration

Besonderen Wert legt die Stadt Trochtelfingen in ihrem Modell der Anschlussunterbringung darauf, dass nicht wahllos Menschen in den Wohnungen „zusammengewürfelt“ werden, sondern die Personen als Familien oder als freiwillig sich zusammenfindende Gruppen (WGs) gemeinsam eine Wohnung belegen.

Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, bietet das Trochtelfinger Modell der Anschlussunterbringung diverse Vorteile:
  • Die Isolation von der einheimischen Gesellschaft wird vermieden und die Integration damit stark gefördert.
  • Die Ablehnungshaltung durch die einheimische Bevölkerung wird reduziert und ein Gefühl der Zugehörigkeit auf beiden Seiten gestärkt: Nähe und Kontaktmöglichkeit.
  • Die gesellschaftliche Integration wird durch Einbeziehung in normale soziale Wohnumfelder mit gesellschaftlicher Durchmischung von Anfang an gefördert (Nachbarschaftlicher Austausch, Verhältnis Vermieter-Untermieter, …).
  • Die familiäre oder freiwillig zusammengestellte Wohnsituation in abgetrennten Wohneinheiten sichert die Privatsphäre des/der Einzelnen und schützt vor Konflikten.
  • Die Förderung der Partizipation, Selbsthilfe und Selbstorganisation durch eine Eigenverantwortung im eigenen Wohnraum fördert den Austausch mit Einheimischen und die eigene Selbständigkeit.

Privater Wohnraum - Vorgehensweise

Die Anmietung von Wohnraum geschieht teils über den privaten Wohnungsmarkt, auf dem Asylbewerber*innen und Geflüchtete oftmals auch selbst fündig werden. Vielfach werden sie bei ihrer Suche nach angemessenen Wohnungen auch durch Ehrenamtliche unterstützt.

Zu einem großen Teil wird die Vermittlung von Wohnungen auch durch die Stadt mitgetragen: So fungiert die kommunale Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte als Ansprechpartnerin hinsichtlich des Mietverhältnisses für Untermieter*innen und Vermieter*innen gleichermaßen und als Vermittlerin bei Anfragen, beispielsweise zum Mietvertrag. Zudem steht sie in engem Austausch mit den Leistungsträgern hinsichtlich der Angemessenheit des Mietpreises.

Ist ein direktes Mietverhältnis nicht möglich, besteht zudem die Möglichkeit, dass zur Verfügung stehender Wohnraum von der Stadt angemietet und an Geflüchtete untervermietet wird. Diese Variante gibt gerade unsicheren Vermieter*innen Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Mietzahlungen und der Haftung in Schadensfällen. Auf diese Weise sollen Anreize für potentielle Vermieter geschaffen werden, für eine Vermietung an Flüchtlinge und Asylbewerber*innen offen zu sein.

Zeigt sich nach gegebener Zeit, dass die das Mietverhältnis gut funktioniert, kann mit beiden Seiten darauf hingearbeitet werden, ein mit der Stadt als Zwischenmieterin geschlossenes Mietverhältnis in ein direktes umzuwandeln.