Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

  • Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das beigefügte Merkblatt für die Errichtung von Anschlussleitungen an die öffentliche Wasserversorgung. 
    Die Anschlussleitung verbindet die Versorgungsleitung mit der Kundenanlage, sie endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.
    Die Anschlussleitung ist Teil des erdverlegten Rohrnetzes.
    Es gelten grundsätzlich die für Wasserrohrnetze erlassenen Vorschriften, Richtlinien und Normen.
  • Antrag_auf_Anschluss_an_die_oeffentliche_Wasserversorgung.pdf

Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung

  • Bitte beachten Sie bei der Antragstellung das beigefügte Merkblatt für die Errichtung von Anschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation. 
    Der Anschlusskanal ist die unzugänglich im Erdreich verlegte Leitung zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht) auf dem Grundstück.
    Für das Herstellen des Anschlusskanals gelten grundsätzlich die erlassenen Vorschriften, Richtlinien und Normen.
  • Antrag_auf_Anschluss_an_die_oeffentliche_Abwasserbeseitigung.pdf