Schöffenwahl 2023
Schöffenamt: Neue Wahlperiode 2024 – 2028
Sie wollen die Stimme der Menschen vor Gericht sein –
Dann bewerben Sie sich jetzt für das Schöffenamt
Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2023 die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Hierfür braucht der Rechtsstaat genau Sie!
➢ Ihre Meinung ist wichtig.
➢ Ihr gesunder Menschenverstand gesucht.
➢ Ihr Gerechtigkeitsempfingen gewünscht.
Was machen Schöffen?
Schöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung. Außerdem sind sie ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses, von der Anklage bis zum Urteil. Gemeinsam mit den Berufsrichtern urteilen Sie am Ende des Prozesses über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Das Ehrenamt der Schöffen ist ein Amt mit großer Verantwortung. Es erfordert Menschenkenntnis und Entscheidungsfreude.
Was Sie mitbringen müssen:
➢ Sie sind bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt
➢ Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
➢ Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung
➢ Sie sind straffrei
➢ Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst
➢ Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
➢ Sie haben erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden (Jugendschöffe)
Was Sie davon haben:
➢ Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei
➢ Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
➢ Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen
➢ Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
➢ Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung
Wie Schöffen gewählt werden:
(Jugend-)Schöffen werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Die Wahl selbst erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss unter dem Vorsitz eines Richters bzw. eines Jugendrichters am Amtsgericht.
Zur Vorbereitung dieser Wahl haben die Städte und Gemeinden die Aufgabe, Vorschlagslisten zu erstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden die Schöffen durch die Wahlausschüsse gewählt.
Haben Sie Interesse?
Ausführliche Informationen für Ihre Bewerbung zum Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de
Dort sind auch weitere Informationen für Sie bereitgestellt. Hier finden Sie auch direkt das Antragsformular für Ihre Bewerbung zum Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt. Die Antragsformulare sind am Ende des Artikels für Sie abrufbar. Dass ausgefüllte und unterschriebene Formular lassen Sie bitte, bis spätestens 28. April 2023 der Stadtverwaltung, Rathausplatz 9, Frau Beate Beck zukommen.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Reutlingen.
Vielen Dank.