Keine Vorverträge für Windräderstandorte im Gebiet RT-05 unterzeichnen
Keine Vorverträge für Windräderstandorte im Gebiet RT-05 unterzeichnen
Der Regionalverband Neckar-Alb weist bis Ende 2025 Windvorranggebiete im Verbandsgebiet (Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis) aus. Weitere Informationen zum Planungsstand finden Sie unter www.rvna.de.
Zwei Vorranggebiete – RT-04 und RT-05 – befinden sich auf Gemarkung der Stadt Trochtelfingen.
RT-04 grenzt mit ca. 351 ha an eine Vorrangfläche des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (WEA-437-019) und überplant die ursprüngliche Fläche, die auch in der Teil-fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt vorgesehen war und in der der Windpark Trochtelfingen der Firma Sowitec entwickelt wird.
RT-05 wird gemeinsam mit Flächen auf Gemarkung der Gemeinden Hohenstein und Pfronstetten gebildet. Von ca. 562 ha Gesamtfläche liegen ca. 275 ha auf Gemarkung der Stadt Trochtelfingen.
(Kartenausschnitt aus den Unterlagen für die Gemeinderatssitzung am 19.03.2024)
Sicherlich sind einige Flächeneigentümer im Gebiet RT-05 bereits von Projektierern angesprochen worden, die sich im Gebiet Flächen für Windkraftstandorte sichern wollen. Wir bitten Sie, sich nicht voreilig an eine Firma zu binden. Die Stadt Trochtelfingen hält einen erheblichen Anteil der Flächen im geplanten Gebiet und wird dies nutzen, um eine möglichst verträgliche Lösung zu entwickeln. Dazu wird abgewartet, ob und in welcher Größe das Vorranggebiet weiterhin im Regionalplan berücksichtigt werden soll. Die Teilfortschreibungen Wind und Solar für den Regionalplan Neckar-Alb werden voraussichtlich im Januar 2025 wieder im Regionalverband Neckar-Alb behandelt.
Soweit das Gebiet RT-05 dann noch Flächen auf Trochtelfinger Gemarkung (außerhalb Staatsforst) aufweist, strebt die Stadtverwaltung an, gemeinsam mit allen betroffenen Flächeneigentümern eine Interessengemeinschaft für ein Flächenpooling einzurichten und auf dieser Grundlage mit dem Gemeinderat die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Vorranggebiets festzulegen. Erst dann würden Verhandlungen mit Projektierern aufgenommen. Für Fragen steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Katja Fischer ab 08.01.2025 zur Verfügung.