Dienstleistung

Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden

Labore, die im Auftrag von Futtermittelunternehmen Analysen bei Futtermitteln durchführen, sind verpflichtet, nicht sichere Futtermittel zu melden.

Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:

  • Handelt es sich um eine in Deutschland gezogene Futtermittelprobe?
  • Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Futtermittelsicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?

Hinweis: Diese Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Futtermittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für Sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn Sie annehmen, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Futtermittel nicht sicher sind.

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Zuständige Stelle
Telefon:
Fax:
+49 7071 757-3190
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zuständige Stelle

das für das jeweilige Labor zuständige Regierungspräsidium

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Voraussetzungen
  • Sie sind verantwortlich für ein Labor, das im Auftrag von Futtermittelunternehmen Analysen bei Futtermitteln durchführt.
  • Sie haben eine in Deutschland von einem Futtermittel gezogene Probe und
  • nehmen aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Futtermittelsicherheit nicht eingehalten werden und daher ein Verkehrsverbot besteht.
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Verfahrensablauf

Über nicht sichere Futtermittel müssen Sie unverzüglich schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren. Sie können die Meldung formlos machen.

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Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Informationen übermitteln:

  • Zeitpunkt und Ergebnis der Analyse
  • angewendete Analysenmethode und
  • Auftraggebende der Analyse
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Frist/Dauer

unverzüglich

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

keiner

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Sonstiges

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Unterrichtung) nicht sicherer Futtermittel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro verhängen.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Weitere Informationen über die amtliche Futtermittelkontrolle finden Sie in der Lebenslage "Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd".