Obdachlosenunterbringung Die Ortspolizeibehörde ist in Fällen plötzlich auftretender Obdachlosigkeit verpflichtet, die Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. ^ Mitarbeiter Hauptamtsleiter Früh, Dominik ^ Zugehörigkeit zu Hauptamt