Dienstleistung

Stellvertretender Ratsschreiber

Im Rahmen der bei der Stadt eingerichteten Grundbucheinsichtsstelle wird der Ratsschreiber (Bürgermeister) und dessen Stellvertreter im Auftrag des Landes tätig. Hier können Vereine und Bürger einfach gelagerte Unterschriftsbeglaubigungen beurkunden lassen. Hierzu zählen insbesondere Vorstandsänderungsanzeigen an das Vereinsregister sowie Anzeigen von Satzungsänderungen. Hingegen nicht beurkundet werden z. B. Kaufverträge, Testamente etc.
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Mitarbeiter
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