Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Trochtelfingen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.trochtelfingen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Teilweise nicht leere, überflüssige Alt-Attribute bei Layoutgrafiken
  • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet oder falsch sortiert
  • Absätze sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
  • Datentabellen sind teilweise nicht korrekt aufgebaut. Der Bezug zwischen den Zellen fehlt oder ist unzureichend
  • Unzureichende Kennzeichnung der Felder in Online-Formularen, Felder sind bisher als Typ "Text" gekennzeichnet
  • Zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Elemente der Webseite teilweise nicht überspringbar
  • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet
  • Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend
  • Angaben in Formular-Feldern werden vor dem Absenden des Formulars nicht automatisch überprüft
  • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor
  • Teilweise fehlende Statusmeldungen bei Zustandsänderungen auf der Webseite, Beispiel: Wenn bei der Volltextsuche der Webseite eine Filter-Kategorie gesetzt wird, wird diese Information nicht an den Screenreader übermittelt.
  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen
  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.01.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf kundendomain.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info(at)stadt-trochtelfingen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Trochtelfingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.