Bauantrag

Baugenehmigung beantragen

Sofern Sie geprüft haben, dass ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Dies gilt nicht, wenn das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Verfahren möglich ist. Genehmigungspflichtig sind Sonderbauten und Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5.

Verfahrensablauf

Der Bauantrag ist mit mindestens drei Planheften bei der Stadtverwaltung, in der sich das zu bebauende Grundstück befindet, einzureichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit des Bauantrags (Antrag auf Baugenehmigung, Erhebungsbogen, Unterschriften Bauherr/in und Planverfasser, Fachplanerische Unterlagen + Unterschrift des jeweiligen Fachplaners).

Eine Ausfertigung des Bauantrags mit den Bauvorlagen wird direkt an die zuständige Baurechtsbehörde, bei uns das Landratsamt Reutlingen, weitergeleitet. Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob dem Antrag noch Unterlagen fehlen und an welche weiteren Stellen der Bauantrag zur Prüfung noch weitergeleitet werden muss, beziehungsweise wer hierzu alles angehört werden muss. Sollten Ergänzungen erforderlich sein, teilt dies Ihnen die Baurechtsbehörde mit. Sofern alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihnen die Baurechtsbehörde einen ungefähren Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mitteilen. 

Ab dem Eingang des Bauantrags bei der Stadtverwaltung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Angrenzeranhörung durchgeführt. Die Widerspruchsfrist beträgt hier 4 Wochen. In dieser Zeit können Angrenzer den Bauantrag einsehen und Einwendungen hervorbringen.

Nach Ablauf der Anhörungsfrist erfolgt seitens der Stadtverwaltung eine Stellungnahme für die Baurechtsbehörde, welche dort schriftlich mit den bei der Stadtverwaltung verbliebenen Planheften eingereicht wird.

Nun prüft die Baurechtsbehörde den Antrag für Ihr Bauvorhaben auf Übereinstimmungen oder Abweichungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Wenn alle Stellungnahmen der beteiligten/angehörten Behörden vorliegen, wird der Bauantrag entweder genehmigt oder nur mit bestimmten Auflagen genehmigt oder abgelehnt.  

Mit dem Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise der Durchführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein („Rote Punkt“) erteilt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Weitere Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Darstellung der Grundstücksentwässerung, eventuell bautechnische Nachweise, eventuell Angaben zu gewerblichen Anlagen, Technische Angaben zu Feuerungsanlagen
  • Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau in zweifacher Ausfertigung