Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung zum 11.10.2017 können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Aufgaben übertragen, mit dem Ziel, die Datenauswertung durch eine größere Datenbasis leistungsfähiger und die ermittelten Daten damit belastbarer zu machen.
Seit dem 01.08.2020 bilden die Städte Münsingen, Hayingen und Trochtelfingen sowie die Gemeinden Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mehrstetten, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann und Zwiefalten einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Münsingen.
Dieser hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (wie z.B. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten).
Mitglieder und Zusammensetzung
Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium.
Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben mindestens 2 Gutachter benannt.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Münsingen umfasst insgesamt 32 Mitglieder. Davon sind insgesamt 4 Mitarbeiter der Finanzverwaltung bestellt, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitwirken.
Alle Mitglieder des Gutachterausschusses wurden mit einer Amtszeit von 4 Jahren, vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2024 bestellt.
Der Antrag eines Gutachtens erfolgt somit ausschließlich über den Gutachterausschuss und nicht mehr über die Stadtverwaltung.
Nährere Auskünfte über Antrag für Gutachten und die Gebührenordnung erhalten Sie unter:
www.muensingen.de/de/Rathaus/Gemeinsamer-Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für unbebaute und voll erschlossene Grundstücke wurden zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Bodenrichtwertkarte Baden-Württemberg
Die aktuellen Bodenrichtwerte für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Münsingen sind auch über das Portal BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, kostenfrei abrufbar.
Klicken Sie hierzu den unten stehenden Link mit gedrückter Strg-Taste an und folgen Sie den Hinweisen auf der Homepage. Zum Starten der Anwendung müssen die Nutzungsbedingungen in BORIS-BW akzeptiert werden, danach auf die Grafik klicken.
Durch Eingabe der Adresse und des Ortes erhalten Sie den Bodenrichtwert.
Anmerkung zu der Darstellung der landwirtschaftlichen Flächen in BORIS-BW:
In der Detailinformation gibt es vier Registerkarten zum Auswählen. Es gibt jeweils eine Registerkarte für die Nutzungen Grünland, Acker, Wald (ohne Aufwuchs) und die Sonderbauflächen Aussiedlerhöfe (Wohnbereich). Die Registerkarten beinhalten die Informationen für die jeweilige Nutzung.
Link zu :
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Trochtelfingen
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:
www.muensingen.de/de/Rathaus/Gemeinsamer-Gutachterausschuss/Bodenrichtwerte
Daneben gibt es für die Grundsteuer noch das Portal Grundsteuer B zum Stand 01.01.2022, hier lautet der Link:
www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Trochtelfingen
Beauftragung eines Gutachtens
Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstücke und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden. Der Antrag für ein Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen muss schriftlich gestellt werden
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:
www.muensingen.de/de/Rathaus/Gemeinsamer-Gutachterausschuss
Gutachterausschussgebühren
Die Erstattung eines Gutachtens ist gebührenpflichtig. Die Ermittlung der Gebühr erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, die mit Wirkung vom 10.08.2020 in Kraft getreten ist. Die Gebühr für Gutachten unterliegt der Umsatzsteuer, die in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich zu erheben ist.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:
www.muensingen.de/de/Rathaus/Gemeinsamer-Gutachterausschuss