Bauen & Wohnen

Wer sich ein Häuschen oder etwas anderes bauen oder umbauen möchte, steht bei der Verwirklichung des Traums noch vor einer ganzen Reihe weit reichender Entscheidungen und viel Arbeit. Egal ob Bauherren, Architekten, Genehmigungsbehörde oder wir als Stadtverwaltung, ein jeder ist mit einbezogen und an einem reibungslosen Ablauf sowie gute Zusammenarbeit interessiert.

Sollten Sie sich für eine Baumaßnahme entscheiden, finden Sie das Bauordnungsrecht in der Landesbauordnung (LBO) und in ihren Folgeverordnungen. Dies beinhaltet die rechtlichen Regelungen, bauliche Anlagen so zu verwirklichen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, gewährleistet sind. Ebenso bestimmt sie die Regelung eines Verfahrens und ob die Errichtung einer baulichen Anlage verfahrensfrei ist. Schwerpunkte hierbei sind die Anforderungen an das jeweilige Grundstück und seine Bebauung (dies beinhaltet zum Beispiel Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Erschließungen, und so weiter), die Lage, einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze), sowie grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Brandschutz, Standsicherheit, Verkehrssicherheit). Parallel sind, sofern vorhanden, die bauplanerischen Regelungen zu beachten, welche in Bebauungspläne festgelegt sind. Die Einsicht in Bebauungspläne können Sie nach Terminvereinbarung nehmen.