Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten, wird durch das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Letzteres regelt auch die für Asylbewerber*innen anzusetzen finanziellen Leistungen und Sachleistungen.
In Baden-Württemberg ist zusätzlich das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) anzuwenden. Entsprechende landesrechtliche Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern.
Erste Anlaufstelle für Asylsuchende sind die jeweiligen Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. In Baden-Württemberg nimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung landesweite Steuerungsaufgaben, wie beispielsweise die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt- und Landkreise, wahr.
Weitere Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Reutlingen und auf Trochtelfinger Stadtgebiet entnehmen Sie bitte den folgenden Links.
Informationen zum Trochtelfinger Modell der Anschlussunterbringung
In Baden-Württemberg ist zusätzlich das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) anzuwenden. Entsprechende landesrechtliche Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern.
Erste Anlaufstelle für Asylsuchende sind die jeweiligen Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. In Baden-Württemberg nimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung landesweite Steuerungsaufgaben, wie beispielsweise die Zuweisung der Asylbewerber in die Stadt- und Landkreise, wahr.
Weitere Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Reutlingen und auf Trochtelfinger Stadtgebiet entnehmen Sie bitte den folgenden Links.
- Vorläufige Unterbringung des Landkreises
- Kommunale Anschlussunterbringung
- Herausforderung für die Kommunen
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