Das Innenministerium hat als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen Sonntag, den 26. Mai 2019, bestimmt. In diesem Rahmen werden die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen durchgeführt. Neben den 18 Sitzen im Gemeinderat werden auch die Ortschaftsratssitze in den Ortschaften neu besetzt. Außerdem findet an diesem Tag auch die Europawahl statt.
Wahlberechtigt ist nach § 12 i. V. m. § 14 Gemeindeordnung (GemO) wer am Wahltag
· die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Unionsbürger ist,
· das 16. Lebensjahr vollendet hat,
· seit mindestens 3 Monaten in Trochtelfingen eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhn-
lich aufhält und
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sie möchten...
… einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ONLINE beantragen:
Zur Online-Wahlscheinbeantragung (nur bis Donnerstag 23.05.2019, 12:00 Uhr möglich).
Wahlberechtigt ist nach § 12 i. V. m. § 14 Gemeindeordnung (GemO) wer am Wahltag
· die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Unionsbürger ist,
· das 16. Lebensjahr vollendet hat,
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lich aufhält und
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
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