Laubholz-Polter
Brennholzbestellungen (Laubholz-Polter) können bis spätestens 30. November 2026 wie in den Vorjahren aufgegeben werden. Bestellungen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht oder ggf. nachrangig berücksichtigt.
Die Bestellmenge ist in Festmetern anzugeben (1 Fm entspricht 1,43 Rm) und auf 20 Fm pro Käufer/Haushalt begrenzt.
Bestellungen für (Trochtelfingen und Haid) bitte bei der Stadtkasse Trochtelfingen (Tel. 48-31 / E-Mail: rainer.krueger(at)stadt-trochtelfingen.de) aufgeben.
Bestellungen der Ortsteile werden bei den jeweiligen Ortschaftsverwaltungen angenommen!
Ortschaftsverwaltung Steinhilben:
Fr. Karl Tel. 739
E-Mail: silke.karl(at)stadt-trochtelfingen.de
Ortschaftsverwaltung Mägerkingen:
Fr. Scheu Tel. 48-420
E-Mail: silke.scheu(at)stadt-trochtelfingen.de
Für Hausen:
Revierleiter M. Tschöpe, Tel. 777
E-Mail: m.tschoepe(at)kreis-reutlingen.de
Nach Zuteilung bzw. Ersteigerung des bestellten Brennholzes im Frühjahr 2027 wird für jeden Käufer eine Rechnung mit den notwendigen Abfuhrdaten (Polter-Nr./Waldabteilung) erstellt und zugesandt. Diese Rechnung berechtigt zur Abfuhr des Brennholzes, ist mitzuführen und auf Verlangen des Revierleiters vorzuzeigen. Karten der einzelnen Lagerorte können ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Stadt Trochtelfingen unter www.trochtelfingen.de/de/Rathaus/Aktuelles/Brennholzverkauf abgerufen werden.
Aufgrund dieser Rechnung wird bei Nutzern des Lastschriftverfahrens der Rechnungsbetrag zur Fälligkeit abgebucht. Selbstzahler überweisen den Betrag zum angegebenen Fälligkeitstermin an die Stadtkasse. Mit Zustellung der Rechnung gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über. Das bedeutet, dass bei Verlust des Holzes die Stadt Trochtelfingen nicht haftbar gemacht werden kann. Es liegt daher im Interesse des Erwerbers, das Brennholz baldmöglichst aufzuarbeiten und abzufahren.
Zusatzinformation aufgrund der Zertifizierung nach PEFC im Stadtwald
Da der Stadtwald durch PEFC zertifiziert ist, müssen einige Vorgaben bezüglich der Brennholzerwerbung und -aufarbeitung beachtet werden. Jeder Erwerbende von Polterholz, Flächenlosen und Reisschlägen muss der Stadt die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang durch eine Teilnahme- bzw. Lehrgangsbestätigung nachweisen. Zudem ist eine Erklärung zur privaten Brennholzwerbung im Stadtwald zu unterzeichnen. Diese ist auf der Homepage der Stadt unter dem Menü „Brennholz“ abrufbar sein. Die unterschriebene Erklärung und der Nachweis eines MS Lehrgangs müssen der Stadt vor Zuteilung des Polterholzes vorliegen. Dies kann digital unter rainer.krueger(at)stadt-trochtelfingen.de oder m.mauser(at)kreis-reutlingen.de erfolgen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dies in Papierform der Stadtverwaltung zukommen zu lassen.
Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Erklärung über die Homepage abzurufen, kann diese bei der Stadtkasse oder über das Frostrevier I bezogen werden.
Bei Flächenlosen und Reisschlägen kann die Abgabe der Nachweise und Erklärungen bei der jeweiligen Versteigerung erfolgen.
Sollten Sie diese Unterlagen bereits in den Vorjahren abgegeben haben, gelten diese für alle künftigen Brennholzkäufe in den Folgejahren!!!
Rainer Krüger, Stadtkasse
Martin Mauser, Revierförster
Martin Tschöpe, Revierförster