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Öffentliche Bekanntmachung - Einsichtnahme in die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen


Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme in die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen

Für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 sind die Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Reutlingen, Bad Urach und Münsingen neu zu wählen.

Die Aufstellung der Vorschlagslisten obliegt dem Jugendhilfeausschuss.

Die aufgestellten Vorschlagslisten sind in der Zeit vom

17.07.2023 - 23.07.2023

gemäß § 36 Abs. 3 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beim Landratsamt Reutlingen, Kreisjugendamt, Bismarckstr. 16, 72764 Reutlingen, Zimmer Nr. 115 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Vorschlagslisten kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Landratsamt Reutlingen,
10.07.2023 Kreisjugendamt