Dienstleistung

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

^
Bezugsort

Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.

^
Voraussetzungen
  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
^
Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

^
Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes
^
Frist/Dauer

innerhalb eines Monats

^
Kosten/Leistung

keine

^
Rechtsbehelf

kein

^
Sonstiges

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen

Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.